Der Austausch einer alten fossilen Heizung gegen eine Wärmepumpe, einen Pelletkessel oder einen Fernwärmeanschluss wird über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bezuschusst, abgewickelt über die KfW im Programm 458. Die Förderung ist kein einzelner Prozentsatz, sondern ein Baukasten.
Die vier Bausteine
Grundförderung 30 %. Für alle Antragsberechtigten beim Einbau einer förderfähigen Anlage.
Klimageschwindigkeits-Bonus 20 %. Für den Austausch einer noch funktionstüchtigen fossilen Heizung. An das Alter der Anlage und an Fristen gebunden.
Einkommens-Bonus 30 %. Für selbstnutzende Eigentümer unterhalb einer Grenze des zu versteuernden Haushaltseinkommens.
Effizienz-Bonus 5 %. Für besonders effiziente Anlagen, etwa Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder mit Erdreich beziehungsweise Wasser als Quelle.
Addiert ergeben die Bausteine mehr als 70 % – gefördert werden aber maximal 70 %. Die förderfähigen Kosten sind auf 30.000 € für die erste Wohneinheit eines selbstgenutzten Eigenheims begrenzt. Der maximale Zuschuss liegt damit bei 21.000 €. Was darüber hinausgeht, tragen Sie selbst.
Ein Rechenbeispiel
Angenommen, der Tausch einer 22 Jahre alten Gasheizung gegen eine Luft-Wasser-Wärmepumpe kostet 34.000 €. Anrechenbar sind 30.000 €. Mit Grundförderung und Klimageschwindigkeits-Bonus kommen Sie auf 50 %, also 15.000 € Zuschuss. Ihr Eigenanteil: 19.000 €. Kommt der Einkommens-Bonus hinzu, greift der Deckel bei 70 %, der Zuschuss steigt auf 21.000 € und der Eigenanteil sinkt auf 13.000 €.
Genau diese Konstellationen können Sie im Förderrechner in der Analyse durchspielen – mit frei editierbarer Investitionssumme.
Was beim Antrag wirklich zählt
Reihenfolge: Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt werden. Ein bereits beauftragter Einbau ist nicht mehr förderfähig. Üblich ist ein Liefer- und Leistungsvertrag mit Bedingung für den Förderfall.
Fachunternehmererklärung: Der Betrieb bestätigt die technischen Anforderungen.
Nachweise: Für den Einkommens-Bonus werden Steuerbescheide herangezogen, für den Klimageschwindigkeits-Bonus Alter und Zustand der Altanlage.
Kein Rechtsanspruch: Die Förderung wird im Rahmen verfügbarer Mittel gewährt.
Nicht kombinierbar mit jeder anderen Förderung für dieselbe Maßnahme – kommunale Programme können aber ergänzen.
Nicht nur die Heizung
Neben der Heizungsförderung gibt es Zuschüsse für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle – Dämmung, Fenster, Lüftung – sowie für Heizungsoptimierung. Diese liegen prozentual niedriger, greifen aber auch für Maßnahmen, die deutlich weniger kosten. Eine Energieberatung für Wohngebäude wird mit bis zu 80 % gefördert, gedeckelt bei 1.300 € für Ein- und Zweifamilienhäuser. Für die Reihenfolge der Schritte ist das oft das sinnvollste erste Geld.
Kurz gefasst
30 % Grundförderung plus bis zu drei Boni, gedeckelt auf 70 %.
Förderfähige Kosten maximal 30.000 € für die erste Wohneinheit, also höchstens 21.000 € Zuschuss.
Antrag zwingend vor der Auftragsvergabe.
Energieberatung wird separat mit bis zu 80 % gefördert.
Stand der Angaben: Juni 2026. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig und es besteht kein Rechtsanspruch. Maßgeblich sind ausschließlich die aktuellen Angaben auf kfw.de und bafa.de. Unser Rechner ist eine unverbindliche Modellrechnung auf Basis Ihrer Selbstauskunft.
Auf Ihr Haus angewendet
Rechnen statt schätzen
Die Analyse übersetzt Ihre Verbrauchswerte in eine Effizienzklasse, priorisierte Maßnahmen und – bei Öl oder Gas – eine Zehn-Jahres-Bilanz gegen die Wärmepumpe.
Die Jahresarbeitszahl gibt an, wie viele Kilowattstunden Wärme eine Wärmepumpe über ein ganzes Jahr aus einer Kilowattstunde Strom erzeugt. Eine JAZ von 3,2 bedeutet: aus 1 kWh Strom werden 3,2 kWh Heizwärme.
Anders als der Prüfstandswert COP berücksichtigt die JAZ den realen Betrieb über alle Jahreszeiten – also auch kalte Tage mit schlechterer Effizienz und den Strombedarf von Pumpen und Abtauvorgängen.
Entscheidender Hebel: die Vorlauftemperatur. Je niedriger, desto höher die JAZ.
Typische Bandbreite im Bestand: 2,8 bis 3,8 bei Luft-Wasser-Wärmepumpen.
Erdreich oder Wasser als Quelle liegt meist darüber, kostet aber mehr in der Erschließung.
Unser Rechner arbeitet bewusst mit dieser Bandbreite statt mit einem Einzelwert – die tatsächliche JAZ hängt von Ihrem Gebäude ab und lässt sich seriös nur mit einer Heizlastberechnung bestimmen.
Die Heizkurve legt fest, wie warm das Heizungswasser (die Vorlauftemperatur) in Abhängigkeit von der Außentemperatur wird. Ist sie zu steil oder zu hoch eingestellt, heizt die Anlage den Vorlauf stärker auf als nötig.
Das kostet doppelt: höhere Verluste in Rohren und Kessel, und bei Wärmepumpen sinkt zusätzlich die Jahresarbeitszahl deutlich.
Eine Absenkung der Vorlauftemperatur von 55 °C auf 45 °C kann den Stromverbrauch einer Wärmepumpe um 20–30 % senken.
Bei Öl- und Gasheizungen sind über eine korrekt eingestellte Heizkurve typischerweise einige Prozent Brennstoff drin.
Voraussetzung sind ausreichend große Heizflächen – sonst wird es an kalten Tagen nicht warm.
Vorgehen: in kleinen Schritten absenken (etwa 2 K pro Woche) und beobachten, ob alle Räume die Wunschtemperatur noch erreichen. Ein hydraulischer Abgleich vorab macht das Ergebnis deutlich verlässlicher.
Der Kennwert kWh/m²·a setzt Ihren Jahresverbrauch ins Verhältnis zur Wohnfläche und macht Gebäude unterschiedlicher Größe vergleichbar. Er ist die Grundlage der Effizienzklassen von A+ bis H.
unter 50 kWh/m²·a – Neubau-Niveau, Klasse A/A+
100 bis 150 kWh/m²·a – teilsanierter Bestand, Klasse D bis E
180 bis 250 kWh/m²·a – unsanierter Altbau, Klasse G bis H
Wichtige Einschränkung: Der reine Verbrauchskennwert hängt auch vom Nutzerverhalten ab – Wunschtemperatur, Lüftung, Belegung und ein milder oder harter Winter verschieben ihn spürbar. Ein amtlicher Energieausweis rechnet deshalb klimabereinigt.
Unsere Einordnung berücksichtigt den Warmwasserbedarf näherungsweise, ist aber kein amtlicher Energieausweis.
Die Heizungsförderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) läuft über die KfW, Programm 458. Sie setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen, die addiert werden:
Grundförderung 30 % – für alle Antragsberechtigten beim Einbau einer förderfähigen Anlage.
Klimageschwindigkeits-Bonus 16 % – beim Austausch einer noch funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas- oder Nachtspeicherheizung. Er sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte und wird für Anträge ab dem 1. August 2028 nicht mehr gewährt.
Einkommens-Bonus 40, 30 oder 10 % – gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen (bis 30.000, 40.000 bzw. 50.000 €), nur für selbstnutzende Eigentümer. Die Grenze steigt um 10.000 €, wenn mindestens ein kindergeldberechtigtes Kind im Haushalt lebt.
Der frühere Effizienz-Bonus von 5 % für Erd- und Wasser-Wärmepumpen sowie natürliche Kältemittel ist zum 21. Juli 2026 ersatzlos entfallen.
Die Summe ist regulär auf 70 % gedeckelt, in der niedrigsten Einkommensstufe nennt die KfW bis zu 80 %. Die förderfähigen Kosten liegen bei 28.000 € für die erste Wohneinheit und sinken ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 750 €.
Zwingend: Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch, und die Konditionen werden regelmäßig angepasst – die Sätze hier sind der Stand vom 21. Juli 2026. Maßgeblich sind stets die Angaben auf kfw.de und bafa.de. Unser Rechner ist eine unverbindliche Modellrechnung auf Basis Ihrer Selbstauskunft.
Seit 2021 gilt in Deutschland ein CO₂-Preis auf fossile Brennstoffe, geregelt im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Er wird pro Tonne CO₂ erhoben und über den Brennstoffpreis an Haushalte weitergegeben.
Heizöl setzt rund 0,27 kg CO₂ je kWh frei, Erdgas etwa 0,20 kg. Pro 1.000 kWh entstehen also grob 200–270 kg.
2025 galt ein gesetzlicher Festpreis von 55 € je Tonne.
2026 gilt erstmals ein Preiskorridor von 55 bis 65 € je Tonne. Die Zertifikate werden versteigert; die Auktionen starten im Juli 2026 an der Leipziger Energiebörse. Wer dort nicht zum Zuge kommt, kann zu einem höheren Festpreis nachkaufen.
Der Start des europäischen Emissionshandels EU-ETS2 war ursprünglich für 2027 geplant, wurde aber auf 2028 verschoben – beschlossen von den EU-Umweltministern im November 2025, begründet mit den hohen Energiepreisen und der Belastung einkommensschwacher Haushalte. Das deutsche BEHG läuft mit seinem Korridor entsprechend bis 2027 weiter.
Deshalb sind unsere Werte ab 2028 als Szenario gekennzeichnet und keine Prognose. Hinzu kommt: das ETS2 enthält einen Preisstabilitätsmechanismus, der bei Überschreiten eines Schwellwerts zusätzliche Zertifikate freigibt. Die Werte zeigen die Richtung – wer fossil heizt, trägt einen Kostenpfad, der nach oben zeigt. Wie steil, ist offen.
Die Skala von A+ bis H stammt aus dem Energieausweis nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) und ordnet Wohngebäude nach ihrem Energiekennwert in kWh/m²·a ein.
Die Klasse allein sagt noch nichts darüber, welche Maßnahme sich lohnt. Sie ist ein Einstieg in die Priorisierung: Bei G oder H liegt meist ein Bündel aus Heizungsoptimierung, Dämmung und Anlagentausch an. Bei C oder D geht es eher um Feinjustierung und Stromverbrauch.
Beim Verkauf oder der Neuvermietung ist ein Energieausweis Pflicht, und die Klasse muss bereits in der Immobilienanzeige stehen. Unsere Einordnung ist eine Näherung aus Ihren Verbrauchswerten und ersetzt diesen Ausweis nicht.
Damit Tippfehler nicht zu absurden Ergebnissen führen, prüft die Analyse Ihre Werte gegen übliche Bandbreiten:
Heizenergie je m²: unter 20 oder über 400 kWh/m²·a ist erklärungsbedürftig – oft eine verwechselte Einheit oder eine nicht beheizte Fläche in der Angabe.
Strom je Person: typisch sind 1.200 bis 2.000 kWh im Jahr. Deutlich mehr deutet auf elektrische Warmwasserbereitung, Wärmepumpe oder ein Ladefahrzeug im Haushalt hin.
Preise: Strom- und Heizkosten je kWh werden auf plausible Marktspannen geprüft.
Warnungen blockieren die Berechnung nicht – sie weisen nur darauf hin, dass das Ergebnis mit diesen Werten wenig belastbar ist.
Die Berechnung selbst läuft in Ihrem Browser. Gespeichert wird ausschließlich anonymisiert und nur, um das Pilotprojekt auswerten zu können:
Ja: Wohnfläche, Baujahr, Personenzahl, Verbrauchs- und Preisangaben, berechnete Maßnahmen.
Nein: keine Namen, keine E-Mail-Adressen, keine IP-Adresse im Klartext.
Statt einer IP wird ein täglich rotierender Hash aus IP, Browserkennung und einem Tagessalt gebildet. Er dient nur der Begrenzung von Missbrauch und lässt sich nicht zurückrechnen.
Nur wenn Sie sich aktiv zum Pilotprojekt anmelden, kommen Name und E-Mail hinzu – mit doppelter Bestätigung und jederzeitigem Löschrecht.