Energiewissen

BEG-Förderung: bis zu 70 % für die neue Heizung

2 Min. Lesezeit Stand der Angaben: August 2026

Der Austausch einer alten fossilen Heizung gegen eine Wärmepumpe, einen Pelletkessel oder einen Fernwärmeanschluss wird über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bezuschusst, abgewickelt über die KfW im Programm 458. Die Förderung ist kein einzelner Prozentsatz, sondern ein Baukasten.

Die vier Bausteine

  • Grundförderung 30 %. Für alle Antragsberechtigten beim Einbau einer förderfähigen Anlage.
  • Klimageschwindigkeits-Bonus 20 %. Für den Austausch einer noch funktionstüchtigen fossilen Heizung. An das Alter der Anlage und an Fristen gebunden.
  • Einkommens-Bonus 30 %. Für selbstnutzende Eigentümer unterhalb einer Grenze des zu versteuernden Haushaltseinkommens.
  • Effizienz-Bonus 5 %. Für besonders effiziente Anlagen, etwa Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder mit Erdreich beziehungsweise Wasser als Quelle.

Addiert ergeben die Bausteine mehr als 70 % – gefördert werden aber maximal 70 %. Die förderfähigen Kosten sind auf 30.000 € für die erste Wohneinheit eines selbstgenutzten Eigenheims begrenzt. Der maximale Zuschuss liegt damit bei 21.000 €. Was darüber hinausgeht, tragen Sie selbst.

Ein Rechenbeispiel

Angenommen, der Tausch einer 22 Jahre alten Gasheizung gegen eine Luft-Wasser-Wärmepumpe kostet 34.000 €. Anrechenbar sind 30.000 €. Mit Grundförderung und Klimageschwindigkeits-Bonus kommen Sie auf 50 %, also 15.000 € Zuschuss. Ihr Eigenanteil: 19.000 €. Kommt der Einkommens-Bonus hinzu, greift der Deckel bei 70 %, der Zuschuss steigt auf 21.000 € und der Eigenanteil sinkt auf 13.000 €.

Genau diese Konstellationen können Sie im Förderrechner in der Analyse durchspielen – mit frei editierbarer Investitionssumme.

Was beim Antrag wirklich zählt

  • Reihenfolge: Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt werden. Ein bereits beauftragter Einbau ist nicht mehr förderfähig. Üblich ist ein Liefer- und Leistungsvertrag mit Bedingung für den Förderfall.
  • Fachunternehmererklärung: Der Betrieb bestätigt die technischen Anforderungen.
  • Nachweise: Für den Einkommens-Bonus werden Steuerbescheide herangezogen, für den Klimageschwindigkeits-Bonus Alter und Zustand der Altanlage.
  • Kein Rechtsanspruch: Die Förderung wird im Rahmen verfügbarer Mittel gewährt.
  • Nicht kombinierbar mit jeder anderen Förderung für dieselbe Maßnahme – kommunale Programme können aber ergänzen.

Nicht nur die Heizung

Neben der Heizungsförderung gibt es Zuschüsse für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle – Dämmung, Fenster, Lüftung – sowie für Heizungsoptimierung. Diese liegen prozentual niedriger, greifen aber auch für Maßnahmen, die deutlich weniger kosten. Eine Energieberatung für Wohngebäude wird mit bis zu 80 % gefördert, gedeckelt bei 1.300 € für Ein- und Zweifamilienhäuser. Für die Reihenfolge der Schritte ist das oft das sinnvollste erste Geld.

Kurz gefasst

  • 30 % Grundförderung plus bis zu drei Boni, gedeckelt auf 70 %.
  • Förderfähige Kosten maximal 30.000 € für die erste Wohneinheit, also höchstens 21.000 € Zuschuss.
  • Antrag zwingend vor der Auftragsvergabe.
  • Energieberatung wird separat mit bis zu 80 % gefördert.

Stand der Angaben: Juni 2026. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig und es besteht kein Rechtsanspruch. Maßgeblich sind ausschließlich die aktuellen Angaben auf kfw.de und bafa.de. Unser Rechner ist eine unverbindliche Modellrechnung auf Basis Ihrer Selbstauskunft.

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